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   LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AS 2716/06   

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LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AS 2716/06 (https://dejure.org/2007,9200)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.05.2007 - L 7 AS 2716/06 (https://dejure.org/2007,9200)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - L 7 AS 2716/06 (https://dejure.org/2007,9200)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche Gemeinschaft - befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld - mehrere Bezieher von Arbeitslosengeld nach SGB 3 - Berechnung des Unterschiedsbetrages - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eheähnliche Gemeinschaft bei bloßer Wohngemeinschaft; Begriff der "eheähnlichen Gemeinschaft"; Anspruch auf Regelleistungen an eine alleinstehende Person; Anforderungen an die Ernsthaftigkeit einer "nichtehelichen Lebensgemeinschaft"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 24 Abs. 1 § 24 Abs. 2
    Ermittlung des Zuschlags nach § 24 Abs. 1 SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2006 - L 7 AS 108/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Bestehen einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AS 2716/06
    Nur wenn sich die Partner einer Gemeinschaft so sehr füreinander verantwortlich fühlen, dass sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden, ist ihre Lage mit derjenigen nicht getrennt lebender Ehegatten im Hinblick auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen vergleichbar (vgl.BVerfGE 87, 234, 265; vgl. auch Urteil des Senats vom 21. September 2006 - L 7 SO 5441/05 - und Beschlüsse vom 12. Januar 2006 - L 7 AS 5535/05 ER-B - und vom 31. Januar 2006 - L 7 AS 108/06 ER-B - ).

    Da es sich bei den genannten Voraussetzungen zum großen Teil um innere Tatsachen handelt, die dem Beweis kaum zugänglich sind, bedarf es äußerer Hinweistatsachen, wobei das durch eine Gesamtwürdigung zu findende Bild der für den streitgegenständlichen Zeitraum feststellbaren Indiztatsachen entscheidend ist (vgl. BVerwGE 98, 195, 201; Senatsbeschlüsse vom 12. und 31. Januar 2006, a.a.O.).

    An die Ernsthaftigkeit einer "nichtehelichen Lebensgemeinschaft" im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BSGE 90, 90, 99; Senatsbeschlüsse vom 12. und 31. Januar 2006 a.a.O.; Münder in LPK-SGB XII, 7. Aufl., § 20 Rdnr. 23; Brandts in Niesel, SGB 111, 2. Aufl., § 194 Rdnr. 25).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AS 2716/06
    Zwar spricht zunächst der vor dem SG gestellte Hilfsantrag auf Gewährung eines Zuschlages nach § 24 SGB II an die Klägerin und D. dafür, dass auch dieser unter Berücksichtigung einer weitgehenden Auslegung als Kläger anzusehen sein könnte (vgl. hierzu ausführlich BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - ).

    Bei letzteren handelt es sich um eine eigenständige, abgrenzbare Verfügung, wobei sich die rechtliche Trennbarkeit von den übrigen Verfügungen des Bewilligungsbescheids aus § 6 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 19 Satz 2 SGB II ergibt, so dass von einem abtrennbaren Streitgegenstand auszugehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - a.a.O.).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AS 2716/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 17. November 1992 - 1 WvL 8/87 - BVerfGE 87, 234; vgl. auch Kammerbeschluss vom 2. September 2004 - 1 BvR 1962/04 -, NVwZ 2005, 1178) liegt eine eheähnliche Gemeinschaft nur vor, wenn sie als auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht und sich im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner - auch in den Not- und Wechselfällen des Lebens - füreinander begründet und daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt.

    Nur wenn sich die Partner einer Gemeinschaft so sehr füreinander verantwortlich fühlen, dass sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden, ist ihre Lage mit derjenigen nicht getrennt lebender Ehegatten im Hinblick auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen vergleichbar (vgl.BVerfGE 87, 234, 265; vgl. auch Urteil des Senats vom 21. September 2006 - L 7 SO 5441/05 - und Beschlüsse vom 12. Januar 2006 - L 7 AS 5535/05 ER-B - und vom 31. Januar 2006 - L 7 AS 108/06 ER-B - ).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AS 2716/06
    Dieser Rechtsprechung hat sich das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die Regelung des § 122 Satz 1 BSHG mit Urteil vom 17. Mai 1995 - 5 C 16.93 - (BVerwGE 98, 195, 199 f.; vgl. auch Beschluss vom 24. Juni 1999 - 5 B 114/98 - ; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15; SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; Debus, SGb 2006, 82, 84 f.).) angeschlossen, ihrer Anwendung auch im Bereich des § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b SGB II in der genannten (Alt-) Fassung steht jedoch nichts entgegen; das sicher gewichtigste Indiz stellt danach eine lange Dauer des Zusammenlebens bei Beginn des streitgegenständlichen Zeitraums dar.

    Da es sich bei den genannten Voraussetzungen zum großen Teil um innere Tatsachen handelt, die dem Beweis kaum zugänglich sind, bedarf es äußerer Hinweistatsachen, wobei das durch eine Gesamtwürdigung zu findende Bild der für den streitgegenständlichen Zeitraum feststellbaren Indiztatsachen entscheidend ist (vgl. BVerwGE 98, 195, 201; Senatsbeschlüsse vom 12. und 31. Januar 2006, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2007 - L 7 AS 640/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Einstehens- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AS 2716/06
    Der Gesetzgeber hat zwar durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom 20. Juli 2006 (BGBl I 1706 ff), welches mit Wirkung vom 1. August 2006 in Kraft getreten ist, unter Anderem § 7 Abs. 3 SGB II in der Weise geändert, dass in einem nunmehr eingefügten Absatz 3a an das Vorliegen bestimmter Hinweistatsachen (Zusammenleben länger als 1 Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind, Versorgung von Kindern oder Angehörigen im Haushalt oder Befugnis, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen) die normative Vermutung eines wechselseitigen Willens der Partner geknüpft wird, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (vgl. zur Neuregelung Beschluss des Senats vom 22. März 2007 - L 7 AS 640/07 ER-B - vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3. August 2006 - L 9 AS 349/06 ER - ).

    Eine Rückwirkung dieser gesetzlichen Vermutungsregelung und der sich daraus ergebenen Beweiserschwernis zu Lasten der Klägerin für Leistungszeiträume vor dem 1. August 2006 ist weder gesetzgeberisch angeordnet noch aus sonstigen Gründen veranlasst (Beschluss des Senats vom 8. Mai 2007 - L 7 AS 5741/06 - und vom 22. März 2007, a.a.O.).

  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 23/06 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AS 2716/06
    Dagegen hält der Senat für mit dem Wortlaut des § 24 Abs. 2 Nr. 2 SGB II nicht vereinbar, der Summe aus zuletzt bezogenem Alg und Wohngeld nicht den Gesamtbetrag des an alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu zahlenden Alg II gegenüber zu stellen, sondern nur den auf den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entfallenden individuellen Anteil des Alg II (so aber Sächs. LSG, Urteil vom 30. März 2006 - L 3 AS 18/05 - , Revision anhängig - B 11b AS 23/06 R -).
  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 33/06 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AS 2716/06
    Denn dies kann dem Umstand geschuldet sein, dass es sich um Individualansprüche handelt, zudem die Gesetzessprache häufig den Singular verwendet, ohne damit Vorentscheidungen über die Behandlung problematischer Fälle zu treffen, etwa wenn mehrere Betroffene gleichzeitig einen Anspruch geltend machen, eine Einrede erheben etc. (so SG Frankfurt, Urteil vom 24. März 2006 - S 47 AS 130/05 - , Revision anhängig - B 11b AS 33/06 R -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 88/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligte - subjektive Klagehäufung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AS 2716/06
    Diese Vereinfachungsüberlegungen lassen jedoch nicht erkennen, dass der Gesetzgeber von der Gesamtbetrachtung bei der Bedarfsgemeinschaft konzeptionell hätte Abschied nehmen wollen (vgl. SG Konstanz, a.a.O. und SG Frankfurt, a.a.O; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2006 - L 10 AS 88/06 - , Revision anhängig - B 7b AS 42/06 R).
  • LSG Sachsen, 30.03.2006 - L 3 AS 18/05

    Zuschlag bei der Beziehung von Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AS 2716/06
    Dagegen hält der Senat für mit dem Wortlaut des § 24 Abs. 2 Nr. 2 SGB II nicht vereinbar, der Summe aus zuletzt bezogenem Alg und Wohngeld nicht den Gesamtbetrag des an alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu zahlenden Alg II gegenüber zu stellen, sondern nur den auf den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entfallenden individuellen Anteil des Alg II (so aber Sächs. LSG, Urteil vom 30. März 2006 - L 3 AS 18/05 - , Revision anhängig - B 11b AS 23/06 R -).
  • SG Düsseldorf, 27.11.2006 - S 43 (35) AS 37/05
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AS 2716/06
    Der Senat teilt nicht die Auffassung des Beklagten, dass streng nach dem Wortlaut der Vorschrift für jeden einzelnen Berechtigten die Differenz zwischen dem von ihm bezogenen Alg und dem Gesamtanspruch der Bedarfsgemeinschaft auf Alg II zu berechnen ist (so aber LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 25. April 2006 - L 12 AS 5081/05 - und 18. Juli 2006 - L 12 AS 1362/06 - SG Düsseldorf, Urteil vom 27. November 2006 - S 43 (35) AS 37/05 - , Revision anhängig - B 11b AS 5/07 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2006 - L 12 AS 1362/06

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

  • SG Frankfurt/Main, 24.03.2006 - S 47 AS 130/05
  • SG Konstanz, 26.07.2005 - S 9 AS 851/05

    Berechnung des Zuschlags zum Arbeitslosengeld 2 bei der Bedarfsgemeinschaft

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung für die ab dem Jahre

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - wichtiger Grund - Lösung des

  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 81/86

    Arbeitsloser - Einkommensberücksichtigung - Ehegatte - Bedürftigkeitsprüfung -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2005 - L 2 B 9/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 9 AS 349/06

    Voraussetzung für die Annahme einer Partnerschaft im Sinne des neugefassten § 7

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5441/05

    Sozialhilfe - gerichtlicher Beurteilungszeitpunkt bei Klage -eheähnliche

  • LSG Baden-Württemberg, 02.12.2005 - L 8 AS 4496/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2006 - L 9 AS 292/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Bestehens einer eheähnlichen

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